Beiträge von Formorian im Thema „Law and Order“

    Eine gespenstische, mitleidslose, aber auch faire und inkorrupte Justiz :) . Kann mir gut vorstellen, dass auf Deiner Welt Ruhe und Ordnung herrschen.
    Gibt es wirklich keine Möglichkeit, diese Statuen zu beeinflussen oder gar unter seine Kontrolle zu bekommen? Wem dies gelänge, der wäre der Herr der Welt!

    In meiner Welt Ba gibt es die Vollstrecker. Es gibt wenige und einfach formulierte Gesetze, die den verschiedenen Spezies und Kulturen, die dort aufeinandertreffen, gerecht zu werden und ein ordentliches Zusammenleben ermöglichen sollen.

    Es gibt also auf Ba eine speziell auf verschiedene Spezies zugeschnittene Gerichtsbarkeit? Das klingt interessant :) ! Müssen Ghule dort das schriftliche Einverständnis der Hinterbliebenen einholen, um ihren Hunger legal stillen zu können :D ?
    War nur Spaß. Muss mich dort wohl wirklich mal einlesen ...

    Zu meiner Welt wäre noch zu sagen, dass Gottesurteile in den Gegenden, in denen die offizielle Staatsreligion stark ist, allgemein als aussagekräftig anerkannt werden. Bei magischen Verbrechen werden gern äußerst skurille "Wahrheitswerkzeuge" wie Hexenwaagen oder die gruselige Gebackene Hand eingesetzt, die einem Mordopfer entstammt und im Beisein des Mörders wieder zu bluten beginnt. Gewiefte Folterknechte wissen jedoch etliche Mittel und Wege, das Ergebnis in diesem oder jenem Sinne zu beeinflussen.

    Wie steht es eigentlich um Recht und Gesetz in Eurer Welt? Gibt es so etwas wie eine allgemeine Justiz, ein Polizeiwesen, oder herrscht absolutes Faustrecht? Bekommt bei Gerichtsverfahren der Recht, der Ankläger und Richter am besten schmieren kann, oder wacht ein mitleidsloses, aber faires Justizwesen darüber, dass jeder erhält was er verdient?
    In meiner Welt liegt die Gerichtsbarkeit auf dem Lande in den Händen des Dorfschulzen, wenn es um die Schlichtung minderer Vergehen geht. In der Regel wird er dabei vom hiesigen Heckenwart unterstützt, da es sich dabei meist um Streitereien unter Bauern dreht. Bei Kapitalverbrechen wird der Beklagte an den Büttel des nächstgrößten Ortes oder direkt an den Lehnsherren überstellt, falls ein solcher vorhanden ist. Sollte dies nicht möglich sein, wird er vom Schulzen mit Unterstützung des Dorfältestenrates abgeurteilt.
    In kleineren, unabhängigen Ortschaften gibt es oft nur einen Nachtwächter, der seine Runden abgeht und beim Bemerken einer Straftat die Bürger durch laute Rufe alarmiert. Die Gerichtsbarkeit liegt in den Händen des Bürgerrates.
    Größere freie Städte leisten sich eine permanente Stadtwache, die aus Stadtgeldern finanziert wird. In der Regel rekrutieren sich die Angehörigen aus den freien, unbescholtenen Bürgern selbst, die für eine gewisse Zeitspanne zum Dienst eingezogen werden können. Die Offiziere sind fest bei der Stadt angestellt und meist kampferprobte Veteranen des Reichsheeres.
    In unfreien Städten, also solchen die direktes Eigentum einer Adelsfamilie, eines geistlichen Ordens oder tributpflichtige Vasallen eines fremden Herren sind, leistet in der Regel eine stehende Wachmannschaft Dienst. Je nach dem Grad der Bedrohung, dessen sie sich ausgesetzt sieht, kann diese durchaus den Charackter einer bewaffneten und gerüsteten Militäreinheit haben. Die alleinige Gerichtsbarkeit ist dem vom Herren eingesetzten Vogt unterstellt.

    Bei geringeren Vergehen werden in der Regel Vergleiche angestrebt, mit denen alle Beteiligten gut leben können. Bei Kapitalverbrechen wie Betrug, Meineide, schwerer Raub, Vergewaltigung und vorsätzlicher Mord geht man üblicherweise mittels Folter an die Wahrheitsfindung, sollte sich der Beschuldigte ungeständig zeigen. Da die hiesige Justiz nicht in der Lage ist, Indizienprozesse zu führen, ist dies die erfolgversprechenste Lösung.
    Verbrechen, die mittels Zauberei verübt wurden, werden grundsätzlich als vorsätzlich eingestuft.