Ich muss gestehen, dass ich überhaupt gar keine Lust auf einen Steuerberater habe. Noch jemand, der den ohnehin eigentlich schon kaum noch vorhandenen Gewinn schmälert
Soweit ich nun weiß ist es so: In jedem Fall braucht man zunächst eine Steuernummer. Die kann man recht simpel beim Finanzamt beantragen, aber beim Antrag muss man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Das beudetet, dass man unter 17300 Euro Umsatz im Jahr hat und die Regelung in Anspruch nimmt. Was passiert, wenn man unerwarteter Weise dann plötzlich drüber kommt... kein Peil^^
Wenn man die Regelung nicht in Anspruch nimmt, ist man Umsatzsteuer pflichtig. Dann muss man jeden Monat eine Umsatz-Steuer-Voranmeldung abgeben und die Umsatzsteuer dirket überweisen.
Theoretisch muss der Händler dann aber auch in der Abrechnung die Umsatzsteuer angeben. Bei vielen Anbietern kann man wohl angeben, ob man Umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, aber Amazon interessiert das nicht. Ich weiß nicht mal, ob man eine brauchbare Abrechnung bekommt... Insgesamt ist wohl sowieso so, dass man bei Amazon, da der Sitz in Luxemburg ist, sowieso keine Umsatzsteuer abführen muss, weil die schon in Luxemburg gezahlt wird. Davon wusste das Finanzamt aber scheinbar nichts...
Im Moment habe ich noch keinen Peil, wie ich das also Regeln soll.
Unabhängig von der Umsatzsteuer muss man natürlich dann auch jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Soweit ich weiß, ist das dann der Punkt, wo man seine Ausgaben geltend machen kann oder?
Soweit bin ich bisher gekommen und das meiste davon, hat mir so das Finanzamt erzählt
VG
Aleon